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Verluste können nicht mehr "vererbt" werden.

Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hat bereits im Dezember 2007 eine rund 45 Jahre währende Rechtsprechung beendet, wonach ein Erbe einen vom Erblasser nicht genutzten Verlustvortrag zur Minderung seiner eigenen Einkommensteuergeltend machen konnte.

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