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BGH zum Unterhaltsanspruch nichtverheirateter Eltern

Wie einer Meldung der dpa und einer Pressemitteilung des BGH zu entnehmen ist, ist Alleinerziehenden auch dann nicht zwingend ein Vollzeitjob zumutbar, wenn die Kinder ganztags in der Kita oder Schule untergebracht sind.

Das seit Anfang des Jahres geltende Unterhaltsrecht begrenzt nach der Trennung der Eltern Zahlungsansprüche für die Betreuung eines gemeinsamen Kindes in der Regel bis zum dritten Lebensjahr. Laut dem BGH könne aber auch bei älteren Kindern für den betreuenden Elternteil eine so große Doppelbelastung entstehen, dass nur ein Teilzeitjob zumutbar ist.

Im konkreten Fall ging es um eine unverheiratete Mutter zweier sieben und zehn Jahre alter Kinder. Sie forderte von ihrem früheren Partner rund 1.300 Euro Betreuungsunterhalt pro Monat. Der BGH wies das Verfahren an das OLG Düsseldorf zurück. Dieses muss nun prüfen, ob der Umfang, in dem die Mutter selbst für ihren Unterhalt sorgen muss, nach dem Alter der Kinder gestaffelt werden kann.

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